Bargeldverbote, Bankenkrisen, Vollgeldinitiative, Kryptowährungen, Geldmengenausweitung ohne “Hyperinflation”, Negativzinsen und Helikoptergeld – im Geldsystem knarrt und rumort es an allen Ecken.
Vermögensanlage
Ein objektiver Wert des Goldes? Physik versus Ökonomik.
Dass der Wert ökonomischer Güter alleine in der subjektiven Einschätzung ihrer Nützlichkeit liegen sollte, und diese Nützlichkeit wiederum auf subjektive Bedürfnisse oder Ziele gerichtet ist,
Kunst als Investment?
Die meisten Anleger sind frustriert über die geringe Zahl an sinnvollen Anlagemöglichkeiten, während die wahrgenommene Ungewissheit steigt und zu weiterer Streuung drängt. Der Renditendruck tut
Ökonomik und Ethik des Crowdinvesting — eine kritische Analyse
Nach dem Crowdfunding gewinnt nun auch das Crowdinvesting an Bekanntheit. Das Sammeln von vielen Kleinstinvestitionen auf digitalen Plattformen zur Unternehmensfinanzierung scheint in Zeiten der Kreditklemme
Steuerabsetzbarkeit als Danaergeschenk
Die Spendenabzugsfähigkeit für gemeinnützige Organisationen wird durch Bescheid des zuständigen Finanzamtes auf Antrag der jeweiligen Körperschaft (Verein, Stiftung, gemeinnützige GmbH) festgestellt. Die dafür anfallenden Kosten für rechtliche „Compliance” – wie Gütesiegelbestätigung von entsprechend spezialisierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen – stellen für kleinere gemeinnützig tätige Organisationen eine finanzielle Hürde dar. Im Zertifizierungs- und Beratungskartell der freien Berufe sind sowohl das Volumen als auch die Stundensätze aufgrund eines immer undurchdringlicheren Wulstes von Gesetzen und Verordnungen in den letzten Jahren massiv gestiegen. Es ist selten Gegenstand und Zweck der Gemeinnützigkeit, Anwälte und Wirtschaftsprüfer zu fördern. Die Spendenabzugsfähigkeit führt also zu einer Verlagerung der Aufwendungen vom Zweck der Gemeinnützigkeit hin zur Compliance.
Bei einer gemeinnützigen Organisation sind die vergangenen drei Jahre auf exakte Einhaltung der entsprechenden Verordnungen der Bundesabgabenordnung und des Einkommenssteuergesetzes – als maßgebliche Rechtsgrundlagen – geprüft. Stellt der Wirtschaftsprüfer dann „Compliance” fest, wird in der Regel der Spendenbegünstigungsbescheid ausgestellt. Um in den Folgejahren die Spendenbegünstigung nicht zu verlieren, muss spätestens nach neun Monaten des jeweiligen Wirtschaftsjahres eine Folgeprüfung durchgeführt werden, die prüft, ob die Grundlagen für die Spendenabsetzbarkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr erfüllt waren.
Neben den enormen Kosten, die im Rahmen des Spendengütesiegelerwerbes entstehen, kommen seit 1. Januar 2017 durch die so genannte „Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung” weitere bürokratische Erschwernisse auf spendenbegünstigte Organisationen zu. Zwecks einfacherer Veranlagung der Spenden in der Einkommenssteuererklärung der einzelnen Spender, verpflichtet das Finanzamt alle spendenbegünstigten Unternehmen dazu, automatisch alle Daten der Spender sowie die Höhe der jeweiligen Zuwendung über eine spezielle, dem E-Government-Gesetz entsprechende Software nach Ablauf des Wirtschaftsjahres an das Finanzamt zu übermitteln. Die Daten werden vollständig gesammelt, und der Staat kann jederzeit feststellen, wer wie viel für welche Zwecke gespendet hat. Der gläserne Spender wird somit zur Realität. Wie zivil darf sich eine Zivilgesellschaft noch nennen, die staatlich in einem Ausmaß überwacht ist, von dem ein Metternich oder Bismarck nur hätten träumen können? Aus den Spendenaufwendungen könnten sich politische und gesellschaftliche Einstellungen ablesen sowie Rückschlüsse auf Vermögensverhältnisse ziehen lassen.
Nebenbei sei angemerkt, dass diese Verordnung perfekt illustriert, dass das Wort Finanzamt ein reiner Euphemismus ist. Die Probleme bei Abgabenerfassung und Datenerhebung werden wieder einmal auf die Privatwirtschaft abgeschoben und erhöhen, neben den bereits genannten Kosten, die für den Staat zu leistenden Arbeitsdienste.
Für gemeinnützige Organisationen rücken somit aufgrund der beschriebenen Aufwendungen und Neuerungen mehr und mehr die Einhaltung von Rechtsnormen und Exekutivverordnungen in den Vordergrund, die die eigentliche Tätigkeit, Werte und Leistungen für die Zivilgesellschaft zu schaffen, verdrängen.