Ausnahmsweise mit dem Schweizer Vordenker Robert Nef als Ehrengast und Diskutant: Aus Anlass der “Flüchtlingskrise” sprechen wir über die Notwendigkeit von Grenzen, wie offen diese sein
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Steuerabsetzbarkeit als Danaergeschenk
Die Spendenabzugsfähigkeit für gemeinnützige Organisationen wird durch Bescheid des zuständigen Finanzamtes auf Antrag der jeweiligen Körperschaft (Verein, Stiftung, gemeinnützige GmbH) festgestellt. Die dafür anfallenden Kosten für rechtliche „Compliance” – wie Gütesiegelbestätigung von entsprechend spezialisierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen – stellen für kleinere gemeinnützig tätige Organisationen eine finanzielle Hürde dar. Im Zertifizierungs- und Beratungskartell der freien Berufe sind sowohl das Volumen als auch die Stundensätze aufgrund eines immer undurchdringlicheren Wulstes von Gesetzen und Verordnungen in den letzten Jahren massiv gestiegen. Es ist selten Gegenstand und Zweck der Gemeinnützigkeit, Anwälte und Wirtschaftsprüfer zu fördern. Die Spendenabzugsfähigkeit führt also zu einer Verlagerung der Aufwendungen vom Zweck der Gemeinnützigkeit hin zur Compliance.
Bei einer gemeinnützigen Organisation sind die vergangenen drei Jahre auf exakte Einhaltung der entsprechenden Verordnungen der Bundesabgabenordnung und des Einkommenssteuergesetzes – als maßgebliche Rechtsgrundlagen – geprüft. Stellt der Wirtschaftsprüfer dann „Compliance” fest, wird in der Regel der Spendenbegünstigungsbescheid ausgestellt. Um in den Folgejahren die Spendenbegünstigung nicht zu verlieren, muss spätestens nach neun Monaten des jeweiligen Wirtschaftsjahres eine Folgeprüfung durchgeführt werden, die prüft, ob die Grundlagen für die Spendenabsetzbarkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr erfüllt waren.
Neben den enormen Kosten, die im Rahmen des Spendengütesiegelerwerbes entstehen, kommen seit 1. Januar 2017 durch die so genannte „Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung” weitere bürokratische Erschwernisse auf spendenbegünstigte Organisationen zu. Zwecks einfacherer Veranlagung der Spenden in der Einkommenssteuererklärung der einzelnen Spender, verpflichtet das Finanzamt alle spendenbegünstigten Unternehmen dazu, automatisch alle Daten der Spender sowie die Höhe der jeweiligen Zuwendung über eine spezielle, dem E-Government-Gesetz entsprechende Software nach Ablauf des Wirtschaftsjahres an das Finanzamt zu übermitteln. Die Daten werden vollständig gesammelt, und der Staat kann jederzeit feststellen, wer wie viel für welche Zwecke gespendet hat. Der gläserne Spender wird somit zur Realität. Wie zivil darf sich eine Zivilgesellschaft noch nennen, die staatlich in einem Ausmaß überwacht ist, von dem ein Metternich oder Bismarck nur hätten träumen können? Aus den Spendenaufwendungen könnten sich politische und gesellschaftliche Einstellungen ablesen sowie Rückschlüsse auf Vermögensverhältnisse ziehen lassen.
Nebenbei sei angemerkt, dass diese Verordnung perfekt illustriert, dass das Wort Finanzamt ein reiner Euphemismus ist. Die Probleme bei Abgabenerfassung und Datenerhebung werden wieder einmal auf die Privatwirtschaft abgeschoben und erhöhen, neben den bereits genannten Kosten, die für den Staat zu leistenden Arbeitsdienste.
Für gemeinnützige Organisationen rücken somit aufgrund der beschriebenen Aufwendungen und Neuerungen mehr und mehr die Einhaltung von Rechtsnormen und Exekutivverordnungen in den Vordergrund, die die eigentliche Tätigkeit, Werte und Leistungen für die Zivilgesellschaft zu schaffen, verdrängen.
NEOS Lab Talk: Philosophische & historische Wurzeln des Liberalismus
Im Zentrum des Liberalismus als Grundposition der politischen Philosophie stehen sowohl das Individuum, seine Freiheit und Verantwortung, als auch die Frage, wie eine Ordnung der Freiheit aussehen kann.
Sind Peer-to-peer-Kredite (P2P) unmoralisch?
Die historische Legitimierung des beliebig ausweitbaren Kreditgeldes – dem „credit mobilier” – fußte auf der sozialistischen Idee, dass jedermann, egal welcher Herkunft, Klasse und ökonomischer Potenz, mittels Kredit am Wirtschaftsleben teilhaben sollte. Dieses Versprechen des Banken- und Finanzsystems, scheint trotz scheinbar grenzenloser Geldproduktion nicht haltbar.
Dieser Umstand motivierte innovative Unternehmer dazu, das Kredit-Kartell der Banken zu durchbrechen. Durch Gründung digitaler Bankenplattformen, sollen so genannte P2P(Peer to Peer)-Kredite direkt zwischen Sparern und Kreditnachfragern vermittelt werden; die fortschreitende Digitalisierung macht dies zu geringen Transaktionskosten möglich. Die P2P-Betreiber übernehmen dabei die Kreditprüfung (bei Krediten an Kleinunternehmen wird auch eine oberflächliche Due Diligence gemacht) und leiten das zuvor im Wesentlichen in Westeuropa eingesammelte Geld an die Kreditnehmer weiter. Die Zinsen lassen westeuropäische Beobachter Wucher vermuten und bewegen zwischen 20% und 60% je nach Bonität des Schuldners.
Was ist von diesen „Kreditinnovationen” zu halten? Zunächst stellt der nüchterne Beobachter fest, dass es sich im Wesentlichen um klassische Bankgeschäfte handelt, die aufgrund regulatorischer Hürden aber nicht als solche bezeichnet werden dürfen. Deshalb spricht man von „P2P-Geschäften” oder „Crowd-Finanzierung”.
Die moralische Wertung solcher Geschäfte ist indes schon schwieriger. Ruft man sich die größte Finanz- und Wirtschaftskrise der Moderne (post 2008) in Erinnerung, ist man erstaunt, wie schnell die Lehren aus diesen Ereignissen vergessen wurden. In der Tat waren faule Immobilienkredite (d.h. Konsumkredite) an die rückzahlungsunfähige Unterschicht eine der Hauptursachen für das Platzen der Spekulationsblase. Neu geschöpftes Kreditgeld an NINJAs (no Income, no Jobs, no Assets) zu vergeben, kann als unmoralisch interpretiert werden (vgl. Hülsmann, 2007, Ethik der Geldproduktion).
Die derzeit interessantesten Plattformanbieter – wie Twino, Mintos oder Finbee – sind tatsächlich jedoch nur „Geld-Vermittler” und können deshalb nicht selbst Kreditgeld aus dem Nichts erzeugen, was die moralische Interpretation erschwert. Da die Geldmenge nicht ausgeweitet werden kann, kommt bei diesem de facto Vermittlungsgeschäft zunächst kein Dritter zu schaden, wie dies bei der „klassischen” Kreditvergabe unumgänglich ist. Tatsächlich handelt es sich um „crowd securitization”, also um den digitalen Vertrieb verteilter Sicherheiten für unbesicherte Kredite, die durch einen Teil der Zinsspanne abgegolten werden. P2P-Anbieter geben im Vergleich zu Banken einen höheren Teil der Zinsspanne an ihre Einleger weiter, was sie auch nicht unmoralischer macht. Digitale Plattformen sind schließlich auch wesentlich günstiger als Filialnetze.
Verkompliziert wird der Umstand der Kreditbesicherung noch dadurch, dass einige der Plattformen einen Rückkauf dieser „Sicherheiten” anbieten – d.h. den Investoren eine Ausfallsgarantie geben. Das scheint paradox, da der Zinsanteil schließlich für die Kreditrisikoübernahme gezahlt wird. De facto gleicht das Unternehmen das einzelne Ausfallsrisiko durch ein Klumpenrisiko des Unternehmens aus: Die Rückkaufgarantie erhöht die Ausfallswahrscheinlichkeit des gesamten Unternehmens. Sollte die Kreditausweitung also zyklisch erfolgen, steigt in der Korrekturphase das Risiko in genau dem Maße, in dem es vorher gesenkt wurde. Sichere Zinserträge kann es nicht geben. Die Unternehmen können diese aggressive Taktik fahren, weil der Markt für Konsumkredite in Teilen Europas noch nicht voll durch klassische Banken bedient wird und sich in einer dynamischen Hausse befindet.
Das Risiko für den Investor wird dadurch etwas verringert, dass kleinere Konsumkredite relativ krisensicher sind. Zyklische Geldmengenkontraktionen treffen zuerst Unternehmen, die zugunsten höherer Profitabilität geringe Liquiditätspolster haben. Privathaushalte sind ineffizienter und haben dadurch relativ größere Polster (absolut natürlich im Schnitt viel kleinere). Konsumkredite reagieren daher relativ verzögert, sodass sie durch eine nachfolgende Hausse aufgefangen werden können – die freilich alles andere als gewiss ist.
Information, Aufklärung und Demokratie
Der große Denker Karl Jaspers liefert eine Definition, die Demokratie, Aufklärung und Information so definiert, dass die obige Behauptung wirklich sinnvoll zu werden scheint. Ihm schwebt ein Ideal von Demokratie und Volksbildung vor, dem auch viele liberale Denker anhingen:
Demokratie heißt Selbsterziehung und Information des Volkes. Es lernt nachdenken. Es weiß, was geschieht. Es urteilt. Die Demokratie befördert ständig den Prozeß der Aufklärung.
Diese Definition ist prägnant und stimmig. Sie hat nur den Haken, dass sie die drei großen Begriffe jeweils wechselseitig durch einander definiert – also streng genommen eine Tautologie darstellt. Die Definition ist selbstreferenziell und lässt die Maßstäbe völlig offen, die sie eigentlich liefern sollte. Denn ein Ideal bedarf eines Maßstabs, bzw. entspricht einem Maßstab – sonst kann es nicht der Orientierung dienen. Diese Problematik wird heute offensichtlich, wenn der Streit um die „fake news” eskaliert. Wer definiert, was die falsche Information ist, was anti-aufklärerische „Hetze” ist und was aufklärerische „Hintergrundinformation”? Wer sind die Erziehungsberechtigten, die Selbsterziehung von fremder Verziehung oder eigener Rationalisierung der Unerzogenheit unterscheiden können und dürfen?
Dieses Problem der Jaspers’schen Definition (wiewohl sie einer der klügsten Formulierungen zur Definitionsfrage darstellt) wird noch verstärkt durch einen zweiten Haken. Jaspers’ Grundthese und wesentliche Rationalisierung des Medienbetriebs lautet wie folgt: Man müsse den Menschen nur genug Informationen zur Verfügung stellen, dann würden sie lernen und richtigere Entscheidungen treffen. Diese Grundthese wurde durch den deutschen Psychologen Gerd Gigerenzer überzeugend widerlegt. Er kommt zum konträren Schluss:
Bei Entscheidungen