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Eine Geschichte der Privatsphäre

15.01.2024

Der Schutz der Privatsphäre gilt heute als Recht, das vom Gesetzgeber gewährt und vor Unternehmen geschützt werden muss. Diese Auffassung ist relativ neu, wurde in den USA popularisiert und hat eigentlich mit Sex zu tun. Beim Sex beginnt auch die Geschichte der Privatsphäre. Erscheint in der kommenden Ausgabe des Magazins „21“.

Der Schutz der Privatsphäre gilt heute als Recht, das vom Gesetzgeber gewährt und vor Unternehmen geschützt werden muss. Diese Auffassung ist relativ neu, wurde in den USA popularisiert und hat eigentlich mit Sex zu tun. Beim Sex beginnt auch die Geschichte der Privatsphäre.


Ein Teil des Textes ist leider nicht öffentlich zugänglich, da der Autor für Freunde schreibt und sich kein Blatt vor den Mund nimmt. Die Intimität der alten Wiener Salons ist im scholarium Voraussetzung der Erkenntnis, die keinerlei Rücksicht auf Empfindlichkeiten nehmen kann. Vertrauen beruht auf Gegenseitigkeit, gerne laden wir Sie dazu ein.

Praktisch jede Kultur kennt Regeln zum Schutz der Privatsphäre. Universell sind entsprechende Tabus rund um die Sexualität. Der Grund hierfür liegt in der Gewaltreduktion. Die relative Friedlichkeit unser Spezies im Vergleich zu den viel gewalttätigeren nächstverwandten Primaten kommt einerseits aus dieser Regulierung der Sexualität. Andererseits spielt die erhöhte Kooperationsfähigkeit eine große Rolle. Aus letzterer Erfordernis speisen sich wohl die meisten anderen vormodernen Regeln zum Schutz der Privatsphäre.

Privatsphäre schützt vor dem unsozialsten Gift, das durch menschliche Nähe entsteht und Gesellschaften zerstört: Neid. Helmut Schoeck schloss in seiner berühmten Behandlung dieses Phänomens: „Je mehr es in einer Gesellschaft den Privatleuten wie den Trägern der politischen Macht, möglich ist, so zu handeln, als ob es keinen Neid gäbe, desto größer wird das wirtschaftliche Wachstum und die Zahl der Neuerungen im Allgemeinen sein.“ René Girard nennt den Neid „mimetisches Begehren“ und schildert die verheerende Wirkung bis hin zum Lynchmord: „Rivalisierende Begehren sind gerade deshalb so gefährlich, weil sie sich tendenziell gegenseitig verstärken.“

Viele Tabus dienten wohl dazu, Privilegien vor den Augen der anderen zu schützen und damit dem Neid vorzubeugen. Hieraus kommt gewiss auch der besondere Schutz des Privathauses in der Antike, der im Osten dann mit sexuellen Tabus verbunden wurde. Die Verschleierung der orientalischen Frau sickerte aus der Oberschicht nach unten, die damit ihr besonderes Vorrecht auf Privatsphäre ausdrückte. So auch bis heute im Persischen die besondere Unterscheidung zwischen „biruni“ – außerhalb – und „anderuni“ – innerhalb der geschützten Sphäre des Privathauses.

Dieses Verständnis von Privatsphäre als Vorrecht führt notwendig zum Gedanken der Überwachung als Kontrollmechanismus. Leider geht die menschliche Kooperationsfähigkeit von Anfang an mit sozialer Kontrolle einher: Tratsch und Neugier, um Abweichler zu erkennen und zu ahnden. Die geteilten Normen bilden die Grundstruktur des Vertrauens, und Vertrauen wiederum begünstigt Kooperation und damit arbeitsteilige Wertschöpfung.

Doch Vertrauen ist nicht so positiv wie es den Anschein hat. Nach Francis Fukuyama ist Vertrauen „die Erwartung, die innerhalb einer Gemeinschaft aus regelmäßigem, ehrlichem und kooperativem Verhalten entsteht, basierend auf gemeinsam geteilten Normen.“ Sind diese Normen jedoch falsch oder falsch verstanden, ist dieses Vertrauen fatal. Daher waren es auch Hochvertrauenskulturen wie Deutschland und Japan, die den bisher höchsten Grad an gesellschaftlich organisiertem Bösen hervorbrachten.

Privatsphäre schützt vor der völligen Gleichschaltung. Die Experimente von Ashley Milgram und Solomon Asch bestätigten eindrücklich, dass Privatsphäre den Konformismus senkt. Zudem bietet Privatsphäre einen Schutz davor, in den wachenden Augen der Nächsten nicht außerhalb des weniger sichtbaren Kontextes vorschnell gerichtet zu werden. Der oberflächliche Eindruck täuscht oft und Vorurteilen ist nur schwer zu entgegen, weil es sich um intuitive Heuristiken handelt, die bei Unwissen und Ungewissheit gute Dienste leisten.

Vertrauen schließlich hat historisch zwei Seiten, die der Moderne nicht mehr angemessen sind. Die eine Seite ist die Gleichartigkeit der kleinen Sippe, an der sich reaktionäre Sehnsüchte oft orientieren. Der Egalitarismus, der sich aus natürlicher oder künstlicher Gleichartigkeit speist, kann zwar die Kooperation begünstigen. Das zeigt sich im protestantischen Raum – etwa an gardinenlosen Fenstern in Skandinavien. Solche Gleichartigkeit ist mit einer modernen Gesellschaft aber letztlich nicht vereinbar. Die Sehnsucht nach ihr führt zu totalitären Versuchungen oder zum naiven Egalitarismus, der weite Teile Europas zugrunde richtet.

Die andere Seite des Vertrauens drückt die lateinische Entsprechung „fides“ aus. Vertrauen wird hier als Vertrauenswürdigkeit aufgefasst. Ähnlich wie die Kreditwürdigkeit ist sie Ausdruck einer starken wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Position. In einer feudalen Gesellschaft ist die Vertrauenswürdigkeit die Fähigkeit, Bündnisse einzugehen, entspricht also am ehesten Macht. Nur dem Mächtigen ist zuzutrauen, seine Schutz- und Gewaltversprechen auch einhalten zu können. Diese Macht, das heißt Schieflage im Zugang zu Gewalt, ruft dann nach Kontrolle.

Doch auch im Politischen ist Transparenz kein Allheilmittel. Politik ist einerseits Herrschaft, Zentralisierung von Gewalt, Asymmetrie zwischen Mächtigen und Machtlosen. Die verbleibende positive Nebenbedeutung kommt aus dem demokratischen Verständnis, dass Politik auch Vertretung legitimer Interessen sein kann. Die konstruktivste Politik findet in den seltenen Momenten statt, wenn sie gegensätzliche Interessen versöhnt und Konflikte vermeidet. Genau hier leistet Privatsphäre größere Dienste als die bei Machtasymmetrie erforderliche Transparenz.

Es ist kein Zufall, dass die Gründerväter der USA unter völliger Geheimhaltung tagten. Ohne Geheimhaltung wäre Diplomatie kaum denkbar. Den schlechten Ruf hat das Geheimnis aus dem Komplott, aus der Verabredung zur Gewalt. Die Rolle des Geheimnisses zur Vermeidung von Gewalt wird zu wenig gewürdigt. Auch demokratische Politik kommt ohne Geheimnis kaum aus. Umso wichtiger wäre die Unterscheidung zwischen legitimen Geheimnissen und Komplotten zur Schädigung anderer.

Überwachung als Instrument, Gleichartigkeit aufrecht zu erhalten, oder als Instrument, Macht zu kontrollieren, entspricht jeweils zwei Gesellschaftsformen: der kleinen Sippengemeinschaft und der großen „hydraulischen“ Gesellschaft. Letzterer Begriff bezeichnet die pyramidenartige Machtstruktur, die mit der zentral organisierten Wasserbewirtschaftung im Zweistromland und am Nil entstand. Tatsächlich gibt es eine dritte Gesellschaftsform – die für uns heute wichtigste und am wenigsten verstandene: die spontane Ordnung der Katallaxie. Hierbei wird die Kooperation überwiegend dezentral koordiniert.

Der dramatisch höhere Wohlstand der urbanen Zentren, ausgehend von Europa, hängt eng mit der dort wachsenden Privatsphäre zusammen. Venedig kultivierte sogar den Maskenball und den Beschwerdekasten als Ventile für das gelegentlich nötige Geheimnis. Schließlich hängt die demokratisch erwünschte Transparenz eng an der Möglichkeit des „whistle blowing“ und erweist sich damit als in der Privatsphäre gegründet und keinesfalls als ihr Gegensatz.

Der Schutz der Privatsphäre gilt heute als Recht, das vom Gesetzgeber gewährt und privaten Unternehmen abgerungen werden muss. Diese Auffassung wurde in den USA populär gemacht, zeigt aber in der heutigen EU die stärksten Auswirkungen – etwa in der Datenschutzverordnung. Wegweisend war ein Artikel der US-Juristen Samuel Warren und Louis Brandeis, der 1890 erschien und ein „Recht auf Privatsphäre“ mit dem Gewohnheitsrecht in Übereinstimmung zu bringen versuchte.

Der Anlass war eine Empörungswelle über Fotos von Frauen, die ohne deren Einverständnis für Werbung missbraucht wurden, und eine generelle Skepsis gegenüber dem Journalismus. Kameras stießen als neue Technologie auf große Ängste. Eine Panik machte sich breit über potenzielle Sexualisierung, getragen vom US-Puritanismus, ähnlich wie heute in den neopuritanischen „Woke“- und „MeToo“-Bewegungen. Warren und Brandeis argumentierten für einen gesetzlichen Schutz für Gefühle und vor Kränkungen, die schwerer wiegen könnten als physische Schläge. Die Privatsphäre wäre ein Rückzugsort von der Welt mit ihrer „müßigen und lüsternen Neugier“.

Diese Argumentation ist genauso absurd wie heutige Rufe nach „safe spaces“. Das Gewohnheitsrecht wie auch das Naturrecht sahen im Haus des freien Mannes gewiss zurecht einen heiligen Rückzugsort, der politischen Anmaßungen entzogen sei. Doch im Versuch, dieses Recht vom Ort zu abstrahieren, auf alle Menschen auszuweiten und an Gefühlen festzumachen, wurde die Grundlage dieses Rechts untergraben. Der Schutz der Privatsphäre als Gefühlsschutz und moralisierendes Gesetz ist ein gefährlicher Irrweg, der bei steter Aushöhlung echter Privatheit hauptsächlich Anwälten und Bürokraten dient.

Ob die menschlichen Antlitze, mit denen Konsumgüter und Politiker beworben werden, von entlohnten Fotomodellen, Schauspielern, ungefragten Passanten oder KI-Generatoren stammen, ist eine nebensächliche Frage für den Schutz der Privatsphäre. Wenn es keinen gesetzlichen Schutz des eigenen Abbilds gäbe, wäre das manchmal peinlich und unangenehm, doch keine Katastrophe. Genau dies ist bei „Memes“ der Status Quo, wo aufgrund der digitalen Viralität eine Exekution von Bildrechten schwer möglich ist. Die meisten Menschen, die zufällig zu Meme-Material wurden, gewinnen der Sache Positives ab.

Die Fiktion des schützenden Staates führt zu tendenziell sorglosem Umgang mit dem eigenen Konterfei und – viel verheerender – mit den Daten, die heute überreichlich im Leben anfallen. Natürlich ändern sich mit neuen Technologien auch die sinnvollen Standards der Privatsphäre. Heute bestehen gleichzeitig Datenpanik und absolute Datenfahrlässigkeit. Unternehmen, die freiwillig hinterlassene Kontaktinformationen für Angebote nutzen, die jeder ablehnen kann, werden wie Verbrecher behandelt, während Menschen für ein wenig Anerkennung jedes Detail ihres Privatlebens digital teilen. Es ist kaum zu fassen, dass vor nicht allzu langer Zeit noch sämtliche Kontaktdaten fast aller Bürger in dicken Telefonbüchern veröffentlicht wurden.

Der Gedanke, dass Privatsphäre ein Recht wäre, ist wahrscheinlich selbst der Irrweg. Wer auf die Straße tritt, kann gesehen werden. Wer seine realen Daten weitergibt, nimmt deren Speicherung und Nutzung in Kauf. Privatsphäre ist kein Recht, das wir aus der staatlichen Einschränkung von Unternehmen gewinnen können. Tatsächlich sollte Privatsphäre eher als moralische Pflicht aufgefasst werden – wie die Höflichkeit. Individuelle Präferenz ist sie nur für die wenigsten. Leider ziehen fast alle Menschen Bequemlichkeit, Anerkennung oder kleinste Vorteile dem Datenschutz vor. Mehr Privatsphäre hat überwiegend eine soziale Funktion, die diesen Einzelpräferenzen oft entgegensteht.

Privatheit schafft friedensstiftende soziale Grenzen, überdeckt potenziell Anstößiges und allzu Begehrtes, ist Bescheidenheit und Wahrung des Intimen. Nur die wenigsten können der Datensammlung und Überwachung völlig entgehen. Diese sind in der Regel keine Verbrecher, sondern als moralische Vorbilder zu betrachten.

Erscheint in der kommenden Ausgabe des Magazins „21“.

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